AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen [AGB]
§ 1 Vertragsschluss
Verzehrkarte
Mit der Aushändigung der Verzehrkarte (Eintrittskarte) wird zwischen der Stereo Veranstaltungs GmbH und dem Gast ein Vertragsverhältnis abgeschlossen, für welche die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Geltung haben. Der Gast bestätigt durch Annahme der Karte ausdrücklich diesen Bedingungen. Die Verzehrkarte steht im Eigentum der Stereo Veranstaltungs GmbH, wobei sich hieran auch durch die Übergabe der Karte an den Gast nichts ändert. Dieser ist also zur Rückgabe verpflichtet. Für das Vertragsverhältnis (Verzehrkarte) ist im Bedarfsfall zwingend eine eindeutige und nachvollziehbare Meldeadresse vorzuhalten, egal aus welchem Land.
Prepaid Karte
Im Einzelfall bieten wir die Möglichkeit des Erwerbs einer Prepaid Karte, diese wird mit dem Eintritt im Vorfeld an der Kasse in Höhe von 50 € inkl. des Eintrittes erworben. Die Karte ist ausschließlich nur am Tag der Veranstaltung gültig, an dem auch nur der Differenzbetrag, beim Verlassen, ausgezahlt werden kann. Parallel zu der PrePaid Verzehrkarte erhält der Gast eine Bändchen, dass ihm als Besitzer einer PrePaid-Karte auszeichnet, um einen höheren Schaden, im Falle des Verlustes vorzubeugen.
§ 2 Verlust oder Zerstörung der Karte
Verzehrkarte
Der Gast ist verpflichtet den Verlust oder die Zerstörung der Karte sofort dem Personal zu melden.
Bei Verlust oder Zerstörung der Karte hat der Gast einen pauschalen Betrag in Höhe von € 50,00 inkl. des Eintrittes an die Stereo Veranstaltungs GmbH zu zahlen. Dem Gast bleibt allerdings ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist, wie auch der Stereo Veranstaltungs GmbH der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten bleibt.
Der Missbrauch der Karte geht zu Lasten des Gastes.
Sollte der Gast, nach dem Entrichten des Schadensersatzes, seine Karte wiederfinden, kann er diese weiter benutzen bis sie voll ist, jedoch wird ihm der Differenzbetrag nicht in bar zurückgezahlt. Eine Erstattung des Betrages erfolgt in Form eines Gutscheines.
Prepaid Karte
Bei Verlust oder Zerstörung der Karte hat der Gast den Schaden selbst zu tragen. Ihm bleibt es frei eine neue PrePaid-Verzehrkarte an der Kassen zu erwerben. Dem Gast bleibt allerdings ausdrücklich der Nachweis vorbehalten (durch das Bändchen), dass er Besitzer einer solchen PrePaid-Karte war.
Der Missbrauch der Karte geht zu Lasten des Gastes.
§ 3 Eintritt / Zahlung
Von der Stereo Veranstaltung GmbH kann Eintrittsgeld in unterschiedlicher Höhe erhoben werden. Die Zahlung erfolgt beim Verlassen des Stereos. Bei Sonderveranstaltungen insbesondere bei Durchführung von speziellen Veranstaltungen oder Auftritten von Künstlern kann ein höheres Eintrittsgeld erhoben werden.
Zusätzlich kann ein Betrag als Mindestverzehr erhoben werden. Dieser ist am Eingang an der Kasse ausgewiesen. Dieser Mindestverzehr wird dann geltend gemacht, wenn sich der Gast entschließt nichts zu verzehren.
Zur Entgegennahme von Geld – außer im Vorverkauf – ist lediglich das Personal an der Kasse oder die Betriebsleitung befugt, nicht das sonstige Personal. Zahlungen an diese werden nicht als Erfüllung gegenüber der Stereo Veranstaltungs GmbH anerkannt.
Kartenverlust oder Teilzahlungen
Sollte der Gast seine Karte verloren haben oder die Verzehrkarte nicht in vollständiger Höhe begleichen können, so steht der Gast bei der Stereo GmbH in der Schuld. Dieser hat, unter den Bedingungen der Stereo Veranstaltungs GmbH, die Möglichkeit seine Schuld, binnen einer Frist von zwei Wochen, zu begleichen. Wird diese Schuld innerhalb der Frist nicht geglichen, sieht sich die Stereo Veranstaltungs GmbH gezwungen rechtliche Schritte gegen den Schuldner einzuleiten.
§ 4 Veranstaltungen
Sollten Veranstaltungen, insbesondere Künstlerauftritte, abgesagt und nicht durchgeführt werden, so hat der Gast nur dann einen Anspruch auf Rückzahlung seines Eintrittsgeldes, wenn dieses nicht speziell für diese oder für den Künstler bezahlt worden ist. Ein darüber hinaus geltenden Anspruch sowie ein Rückzahlungsanspruch des Eintrittsgeldes bei Anspruch einer Veranstaltung besteht nicht, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Stereo Veranstaltungs GmbH haben den Grund der Absage oder des Abbruch grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.
§ 5 Aufrechnung
Eine Aufrechnung des Gastes mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn diese sind rechtskräftig festgestellt oder unstrittig.
§ 6 Verwertung von Bildrechten
Mit dem Betreten des Stereos stimmt der Gast ein, dass anlässlich verschiedenster Situationen, wie z.B. für die Homepage, Social Media, Imagebroschüren, Werbeflyer, Objektüberwachung usw. Videoaufzeichnungen, Einzel- und/oder Gruppenfotos gemacht werden und dass das Unternehmen diese zu Werbezwecken und zum Selbstschutz im zuvor beschriebenen Sinne nutzen kann.
Die Videoaufzeichnungen, dienen ausschließlich der Überwachung des Objektes und zum Schutz vor Diebstahl nach § 242 StGB, Sachbeschädigungen und zum Nachweis begangener Straftaten.
Eine Auswertung dieser Aufnahmen findet nur statt, wenn es konkrete Hinweise darauf gibt, dass es während dieser Zeit zu strafbaren Handlungen gekommen ist.
Der Gast räumt dem Unternehmen das zeitlich und örtlich unbefristete Recht ein, seine Bildnisse, Fotografien, sowie sonstige bildliche Darstellungen für im Sinne der Ziffer 1 genannten Zwecke zu nutzen.
Der Gast hat jederzeit das Recht, das eingeräumte Nutzungsrecht eines Fotos zu widerrufen. Hierzu bedarf es der Meldung ebendiesen Fotos via Email oder Facebook. Der Link zum betreffenden Foto muss mitgesendet werden bzw. das Bild muss bei Sozialen Netzwerken gemeldet werden, damit wir den Widerruf bearbeiten können. Die Stereo Veranstaltungs GmbH haftet nicht für etwaige Drittverwertung von Fotos. Insbesondere nicht, wenn das Foto vor Widerruf auf Social Media Kanälen frei verfügbar war.
§ 7 Betäubungsmittel
Der Konsum, Handel und Tausch von Betäubungsmittel ist im Stereo strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit Hausverbot und mit einer Anzeige geahndet.
§ 8 Antidiskriminierungsklausel
Die Stereo Veranstaltungs GmbH trägt für die Einhaltungen der Rechtspflichten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Sorge. Sie versichert die ihr obliegenden und vorbeugenden Schutzpflichten zu erfüllen und sowohl Gäste als auch Mitarbeiter benachteiligungsfrei zu behandeln.
Mit Betreten des Stereo und Eintreten in das o.g. Vertragsverhältnis bestätigt der Gast gleichwohl sich an die Einhaltungen der Rechtspflichten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu halten und niemanden zu diskriminieren.
Im Falle einer diskriminierenden Benachteiligung jedweder Art im Stereo bitten wir um eine umgehende Beschwerde, damit wir uns um die Beseitigung bzw. Unterlassung der Benachteiligung schnellstmöglich kümmern können. Zuständiger Ansprechpartner ist ggf. die Beschwerdestelle der Stereo Veranstaltungs GmbH: beschwerde@stereo-bielefeld.de. Im Bedarfsfall kann die Beschwerde auch über Facebook Messenger oder Instagram Messenger an die Stereo Veranstaltungs GmbH gesendet werden.
Gerichtsstand ist Bielefeld
Stand: 06/2022